Als Lehrkraft in einer großen Klasse ist es meist nicht möglich, einzelnen Kindern die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen und auf jedes ihrer individuellen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.
Hier kann unser Schul-/Integrationsbegleiter wertvolle Unterstützung leisten.
Sonder- / Förderbedürftige Kinder profitieren von einer Schulbegleitung.
Schulbegleitung sorgt für ein gesundes Klassenklima.
Durch die Unterstützung Ihres Kindes und der Lehrkraft bei der Bewältigung des Schulalltags und der Eingliederung in die Klasse sorgen Schulbegleitungen von Mosaik für einen effizienteren Ablauf des Unterrichts, eine positive und konzentriertere Atmosphäre, und somit mehr Lernerfolg für alle.
Individuelle Schulungen bereiten Schulbegleiter:innen vor.
Im Laufe des Jahres werden für jede Schulbegleitung individuelle Kurse angeboten um ein hohes Maß an Qualität und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. So können wir gemeinsam die bestmögliche Entwicklung Ihres Kindes mitgestalten.
Grundsätzlich ist Schulbegleitung für Kinder gedacht, deren Unterstützungsbedarf nicht von der Schule alleine gedeckt werden kann. Die Bedingungen und Gründe für eine Bewilligung unterscheiden sich aber häufig, da es auf das zuständige Amt sowie den Einzelfall ankommt.
Beispiele von typischen Fällen in denen eine Schulbegleitung zur Verfügung gestellt wird:
Mosaik bietet im Rahmen der Schulbegleitung gemäß § 35a SGB VIII Unterstützung für Kinder und Jugendliche, bei denen die schulische Teilnahme durch Autismus, ADHS, ADS, sozial-emotionale Verhaltensweisen oder andere psychische Herausforderungen erschwert ist.
Unser Anliegen ist es, die individuelle Entwicklung zu fördern und eine gelungene schulische Integration zu ermöglichen. Als verlässliche Bezugspersonen unterstützen wir dabei, Hindernisse im Bildungsweg zu überwinden.
Jedes Kind besitzt Ressourcen, die wir sichtbar machen möchten, um neue Perspektiven zu eröffnen. Wir stärken die Kinder, motivieren sie und geben ihnen Kraft. Dabei sind wir verlässlich und konsequent im Umgang mit Erziehung und Konflikten.
Unser Ziel ist es, dass unsere Unterstützung im Laufe der Zeit nicht mehr notwendig ist.
Unsere Schulbegleiter:innen werden von einem erfahrenen Leitungsteam betreut und nehmen regelmäßig an Weiterbildungs- und Supervisionsangeboten teil, um stets die bestmögliche Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Wir von Mosaik unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen und Mehrfachbehinderungen gemäß § 112 SGB IX dabei, am Bildungsprozess teilzuhaben und somit auch am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen. Unsere Aufgabe ist es, Barrieren abzubauen, vorhandene Ressourcen zu erkennen und nutzbar zu machen sowie die Integration der Schülerinnen und Schüler in den regulären Schulalltag zu fördern. Der Schwerpunkt unserer Unterstützung liegt auf praktischer Hilfe, beispielsweise bei Orientierung und bei alltäglichen Tätigkeiten, sowie auf der Förderung der Selbstständigkeit. Wir stärken die Kinder, motivieren sie und geben ihnen Kraft. Dabei sind wir verlässlich und konsequent im Umgang mit Erziehung und Konflikten. Unsere Schulbegleiter:innen werden von einem erfahrenen Leitungsteam begleitet und nehmen regelmäßig an Weiterbildungs- und Supervisionsangeboten teil, um stets die bestmögliche Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Oft weisen Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher Eltern darauf hin, dass ein Kind im Schul- oder Kindergartenalltag zusätzliche Unterstützung benötigen könnte. Vielleicht haben auch Sie bereits ein solches Gespräch geführt. In diesem Fall stellt sich häufig die Frage, wie eine Schulbegleitung (auch Integrationshilfe oder Schulassistenz genannt) organisiert werden kann.
Eine Schulbegleitung hilft Kindern und Jugendlichen dabei, den Alltag in Schule oder Kita besser zu bewältigen und aktiv am Unterricht teilzunehmen.
Damit eine Schulbegleitung beantragt werden kann, wird in der Regel eine fachliche Diagnose benötigt. Dafür empfiehlt es sich, einen Termin bei einer Fachärztin, einem Facharzt oder einer Psychotherapeutin bzw. einem Psychotherapeuten zu vereinbaren, die Erfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe haben.
Die Diagnose bildet die Grundlage für den späteren Antrag auf Unterstützung durch eine Schulbegleitung.
Mit einer entsprechenden Diagnose können Eltern einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.
Bei Kindern mit einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung ist in der Regel das Jugendamt zuständig. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage von § 35a SGB VIII.
Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen wird der Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt (nach § 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX).
Im Bewilligungsbescheid legt die zuständige Behörde fest:
welche Art von Unterstützung notwendig ist
wie viele Stunden Schulbegleitung bewilligt werden
welche Qualifikation die Betreuungsperson haben soll
Als Eltern oder Sorgeberechtigte haben Sie dabei ein Wunsch- und Wahlrecht und können aus den anerkannten Anbietern in Ihrer Region auswählen.
Auf Grundlage der Vorgaben des Kostenträgers unterstützen wir Sie dabei, eine geeignete Schulbegleitung für Ihr Kind zu finden. Dabei achten wir besonders darauf, dass die Begleitperson gut zu Ihrem Kind passt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen kann.
Wir erklären Ihnen den gesamten Ablauf Schritt für Schritt und stehen Ihnen auch während der weiteren Zusammenarbeit mit Beratung und persönlicher Unterstützung zur Seite.
Unser Ziel: Ihrem Kind eine bestmögliche Unterstützung im Schulalltag zu ermöglichen und Ihnen als Familie Sicherheit im Antragsprozess zu geben.
Schulbegleiter:innen sind dabei keine Nachhilfelehrer:innen. Die Vermittlung der Unterrichtsinhalte und des Lehrstoffes obliegt weiterhin der Schule.
