Alltagsbegleitung – Unterstützung im Alltag für mehr Lebensqualität

Jeder Mensch hat individuelle Bedürfnisse nach Unterstützung und Entlastung im Alltag. Besonders im Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen kann eine professionelle Alltagsbegleitung dabei helfen, den Alltag sicher und strukturiert zu gestalten. Unsere Betreuung bietet Ihnen und Ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung, damit Sie Ihr Leben weiterhin selbstbestimmt und mit hoher Lebensqualität führen können.

Individuelle Betreuung und Entlastung für Angehörige

Unsere Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter unterstützen Sie zuverlässig bei täglichen Aufgaben und sorgen für mehr Sicherheit im Alltag. Gleichzeitig werden Angehörige entlastet und gewinnen mehr Zeit für sich selbst.

Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:

  • Unterstützung im Haushalt

  • Begleitung zu Arztterminen und Einkäufen

  • Gemeinsame Spaziergänge und Freizeitaktivitäten

  • Gesellschaft und soziale Betreuung

  • Strukturierung des Tagesablaufs

Kostenübernahme durch den Entlastungsbetrag

Viele Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € können Leistungen der Alltagsbegleitung oft ganz oder teilweise finanziert werden.

Mehr Sicherheit und Lebensqualität im Alltag

 

Eine professionelle Betreuung im Alltag hilft dabei, Selbstständigkeit zu erhalten und gleichzeitig Sicherheit und Struktur in den Alltag zu bringen. Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen zuverlässig zur Seite – individuell, einfühlsam und kompetent.

Leistungen der Pflegekassen

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie, welche Leistungen die Pflegekasse je nach Bedarf bereitstellt. Alle Angaben beziehen sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung und gelten bundesweit.

 
Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Entlastungsbetrag 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Verhinderungspflege / Jahr - 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Pflegegeld - 347 € 599 € 800 € 990 €
Umwandlungsanspruch (max. 40%) - max. 318,40 € max. 598,80 € max. 743,60 € max. 919,60 €
Pflegesachleistung (häusliche Pflege) - 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Pflegehilfsmittel (monatlich) 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Hausnotruf 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Wohnumfeldverbesserung / Jahr 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €

Abrechnung über die Pflegekasse

Durch das Pflegestärkungsgesetz II (§§ 14–45b SGB XI) haben pflegebedürftige Menschen in Deutschland mehr Möglichkeiten, ambulante Pflegeleistungen und Unterstützung im Alltag in Anspruch zu nehmen. Die gesetzlichen Regelungen sorgen dafür, dass Betroffene und ihre Angehörigen finanzielle Unterstützung für verschiedene Pflege- und Betreuungsangebote erhalten.

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen über ihre Pflegekasse abrechnen. Dazu gehören unter anderem Alltagsbegleitung, Betreuungsleistungen und ambulante Unterstützung zu Hause. Diese Angebote helfen dabei, den Alltag sicher und selbstbestimmt zu gestalten.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste zu beauftragen. Die Kosten für diese Leistungen werden von der Pflegekasse ganz oder teilweise übernommen. Wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad (1 bis 5) und den in Anspruch genommenen Leistungen ab.

Vorteile ambulanter Unterstützung

  • Entlastung für pflegende Angehörige

  • Unterstützung im Alltag und im Haushalt

  • Begleitung zu Terminen und Aktivitäten

  • Mehr Sicherheit und Struktur im täglichen Leben

  • Möglichkeit, länger selbstständig zu Hause zu leben

 

Die Abrechnung über die Pflegekasse ermöglicht es vielen Familien, professionelle Unterstützung zu nutzen und gleichzeitig die eigene Lebensqualität zu verbessern.

Abrechnung über die Krankenkasse

Nicht nur Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können Unterstützung erhalten. Auch ohne Pflegegrad besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Leistungen über die gesetzliche Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Grundlage dafür ist eine ärztliche Verordnung nach § 37 Abs. 1a SGB V.

Diese Regelung greift beispielsweise bei schweren Erkrankungen, nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Schwangerschaft. In solchen Situationen kann eine Haushaltshilfe oder Betreuung im Alltag verordnet werden, damit Betroffene den Alltag besser bewältigen können.

Haushaltshilfe und Betreuung auf ärztliche Verordnung

Mit einer entsprechenden Verordnung können Leistungen wie Unterstützung im Haushalt, Betreuung oder Alltagsbegleitung organisiert werden. Ziel ist es, Betroffene vorübergehend zu entlasten und ihnen zu ermöglichen, sich auf ihre Genesung oder ihre gesundheitliche Situation zu konzentrieren.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

 

Die Kosten für diese Leistungen werden in vielen Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Haushaltshilfe sowie bei der gesamten Abwicklung mit der Krankenkasse, damit Sie schnell die benötigte Unterstützung erhalten.


KONTAKT

Mosaik - Zentrum für Therapie und begleitende Hilfen

 

Anne-Kristin Rudolph

Lindenstraße 13A | 38271 Baddeckenstedt

[email protected]

Telefon: 0176/85900091

LEISTUNGEN

  • Ergotherapie
  • Alltagsbegleitung nach §45 SGB XI
  • Schulbegleitung / Kindergartenbegleitung
  • Authismusförderung
  • Elterncoaching

 

PARTNER

Naturprofessor - Inklusive Jugendhilfe gUG (haftungsbeschränkt)

 

Lindenstr. 13

38271 Baddeckenstedt

[email protected]